Den richtigen Wert eines Produktes erkennt man erst nach der Garantiezeit*

* Helmut Glaßl, geb. 1950

Egal, ob Share-Deal oder Asset-Deal, zumeist enthalten die zugrundeliegenden Verträge detaillierte Garantieerklärungen des Verkäufers. Nicht selten wurde in der Vergangenheit die Sinnhaftigkeit des Umfanges und des damit einhergehenden Aufwandes hinterfragt. Getrieben durch die schnellen und durchaus lukrativen Exit-Möglichkeiten in den letzten Jahren, waren zumindest für die überwiegend kaufmännisch denkenden Beteiligten diese Garantieerklärungen eher lästiges Beiwerk, das die Verhandlungen unnötig verzögerte. Und nun, nach der vielbeschworenen Zeitenwende?
Plötzlich haben sich Einstellung zu und der Umgang mit solcherlei Garantieerklärungen schlagartig geändert und zwar insbesondere in Bezug auf bereits abgeschlossene Verträgen. Kann – wie derzeit nicht selten – eine ursprünglich geplante Exit-Strategie nicht weiterverfolgt werden und ist eine neue am Horizont nicht erkennbar, so sind längere Haltezeiten die Folge. Kurz- bzw. mittelfristige Finanzierungen sind mit höheren Zinssätzen zu verlängern. Nun sind es die Kaufleute unter den Immobilienplayern, die den einen oder anderen bereits zur Akte gelegten Kontrakt sichten und nach wirtschaftlichem Ausgleich forschen. Verstärkt wird diese Notwendigkeit nicht nur durch interne Zielsetzungen, sondern auch durch externe Vorgaben, insbesondere von Gläubigern und Finanzierungspartnern. Durch den teils erzwungenen Strategiewechsel von „Handel“ in „Bestand“ treten ganz andere Faktoren des ursprünglichen Deals in den Fokus, die – zum Glück – aufgrund der peniblen Gründlichkeit der beteiligten Rechtsanwälte zumeist Inhalt der Verkäufergarantien geworden sind. Die im hektischen Markt als „ewige Bedenkenträger“ vielgescholtenen Juristen kommen nun wieder auf den Plan, um zu prüfen, ob Faktoren, die plötzlich für den aufgezwungenen Strategiewechsel von Nöten sind, belastbar im Portfolio vorhanden sind sowie durch Verkäufergarantien untermauert und durch im Vertrag vorgesehene Rechtsfolgen gestärkt werden können. Ob jeder Erwerber aus den einst unterzeichneten Verkäufergarantien Honig saugen kann, ist eine Frage des Einzelfalls, also der Ausgestaltung der Garantieerklärungen und insbesondere der für einen Verstoß vorgesehenen Rechtsfolgen. Zur vollständigen Aufbereitung des erworbenen Portfolios und zur Beantwortung der von den Finanzierungspartnern gestellten Fragen wird zeitnah vielerorts ein Vergleich zwischen Garantien und Wirklichkeit angestellt werden müssen. Möglicherweise kann so das eine oder andere in jüngerer Vergangenheit erworbene Portfolio allein dadurch mit zusätzlichen Strategieoptionen versehen werden.

zuhorn.de

Nothing found.

Expressiv Stützenfrei

Ein Büroneubau in Marsdorf bietet Kita, Cafeteria und kollaboratives Arbeiten

Klar, präzise, dauerhaft

Ein Einfamilienhaus hält die Balance zwischen Massivität und Wärme

Klare Struktur in Rekordzeit

Eine Gesamtschule in Velbert nutzt die Hanglage und setzt auf Cluster

Nothing found.

IMG_2793A_15_700pixel

„Die Stimmung ist positiv!“

Ein Gespräch mit dem Immobilienexperten Detlef Bloch über den regionalen Wohnungsmarkt

Auffälliges Gotteshaus

Die Neuapostolische Kirche in Essen-Rüttenscheid ist ein Blickfang

IMG_7077_10_700pixel

Kleine Fläche – großer Wohnwert

Der Dachausbau eines Einfamilienhauses schafft neuen Wohnraum

Eleganz trifft auf Offenheit

Ein modernes Bürogebäude in Dortmund spielt mit Gegensätzen, die überraschen

FAKT_shamrockpark_interior_20-03-09_24922_15_700pixel

Ein Kleeblatt entfaltet sich

Im Shamrockpark in Herne wird ein Bürogebäude revitalisiert und zukunftsfähig entwickelt

177BG20220802D8679p_15_700pixel

Viel Raum für Entfaltung

Kita-Neubau in Essen-Frillendorf orientiert sich an den Bedürfnissen der Kinder

Kringsgat-Eingang-Quartier_15_700pixel

Alt und Neu im Einklang

In Essen-Kettwig ist ein modernes Mikroquartier in historischem Umfeld entstanden

Haus mit Qualitäten

Ein freistehendes Einfamilienhaus in Bochum gewinnt an Größe und bewahrt seine Identität