Den richtigen Wert eines Produktes erkennt man erst nach der Garantiezeit*

* Helmut Glaßl, geb. 1950

Egal, ob Share-Deal oder Asset-Deal, zumeist enthalten die zugrundeliegenden Verträge detaillierte Garantieerklärungen des Verkäufers. Nicht selten wurde in der Vergangenheit die Sinnhaftigkeit des Umfanges und des damit einhergehenden Aufwandes hinterfragt. Getrieben durch die schnellen und durchaus lukrativen Exit-Möglichkeiten in den letzten Jahren, waren zumindest für die überwiegend kaufmännisch denkenden Beteiligten diese Garantieerklärungen eher lästiges Beiwerk, das die Verhandlungen unnötig verzögerte. Und nun, nach der vielbeschworenen Zeitenwende?
Plötzlich haben sich Einstellung zu und der Umgang mit solcherlei Garantieerklärungen schlagartig geändert und zwar insbesondere in Bezug auf bereits abgeschlossene Verträgen. Kann – wie derzeit nicht selten – eine ursprünglich geplante Exit-Strategie nicht weiterverfolgt werden und ist eine neue am Horizont nicht erkennbar, so sind längere Haltezeiten die Folge. Kurz- bzw. mittelfristige Finanzierungen sind mit höheren Zinssätzen zu verlängern. Nun sind es die Kaufleute unter den Immobilienplayern, die den einen oder anderen bereits zur Akte gelegten Kontrakt sichten und nach wirtschaftlichem Ausgleich forschen. Verstärkt wird diese Notwendigkeit nicht nur durch interne Zielsetzungen, sondern auch durch externe Vorgaben, insbesondere von Gläubigern und Finanzierungspartnern. Durch den teils erzwungenen Strategiewechsel von „Handel“ in „Bestand“ treten ganz andere Faktoren des ursprünglichen Deals in den Fokus, die – zum Glück – aufgrund der peniblen Gründlichkeit der beteiligten Rechtsanwälte zumeist Inhalt der Verkäufergarantien geworden sind. Die im hektischen Markt als „ewige Bedenkenträger“ vielgescholtenen Juristen kommen nun wieder auf den Plan, um zu prüfen, ob Faktoren, die plötzlich für den aufgezwungenen Strategiewechsel von Nöten sind, belastbar im Portfolio vorhanden sind sowie durch Verkäufergarantien untermauert und durch im Vertrag vorgesehene Rechtsfolgen gestärkt werden können. Ob jeder Erwerber aus den einst unterzeichneten Verkäufergarantien Honig saugen kann, ist eine Frage des Einzelfalls, also der Ausgestaltung der Garantieerklärungen und insbesondere der für einen Verstoß vorgesehenen Rechtsfolgen. Zur vollständigen Aufbereitung des erworbenen Portfolios und zur Beantwortung der von den Finanzierungspartnern gestellten Fragen wird zeitnah vielerorts ein Vergleich zwischen Garantien und Wirklichkeit angestellt werden müssen. Möglicherweise kann so das eine oder andere in jüngerer Vergangenheit erworbene Portfolio allein dadurch mit zusätzlichen Strategieoptionen versehen werden.

zuhorn.de

Nothing found.

Mit Liebe zum Detail

Lena Goehner designt und fertigt nachhaltige Produkte am Starnberger See

Nussbaum trifft Naturstein

Zwei Bestandsbäder wurden ästhetisch und altersgerecht saniert

Bringt Farbe in den Alltag

Alicia Wiedemann fertigt Keramik in immer neuen Nuancen

Bewahren statt Abreißen

Aus der Archäologischen Sammlung wurde nach dem Umbau ein aufgewerteter Museumsbau

Nothing found.

Dr-Thorsten-Henkel-Architekt__6-Familienhaus_00b-2-_b_15_700pixel

Wohnflair mittendrin

Ein Mehrfamilienhaus in Bottrop vereint Wohnqualität und Innenstadtnähe

INCL-HUTT-20230927-Bibliotheek-Huttrop-4_19_700pixel

Einladung zum Lesen und Stöbern

Die Stadtteilbibliothek Huttrop in Essen ist ein inspirierender Ort

Lebendiges Denkmal

Ehemaliges Salzlager der Kokerei Hansa in Dortmund wird Veranstaltungsort

CE649-059_15_700pixel

Das Trainingsareal wächst weiter

Die Geschäftsstelle Sport und ein Multifunktionsgebäude für den BVB

MP-02-016_HiRes30cm_15_700pixel

Künstlersuiten

Land Hotel im Essener Süden widmet seinem berühmten Künstlervorfahren drei Räume

RAG_05-C-NikolaiBenner_15_700pixel

Innovatives Kreislaufhaus

Sensibel eingefügt – jeder Quadratmeter Weltkulturerbe ist wertvolle Fläche

Natur und Wohnen verschmelzen

Ein Mehrfamilienhaus in Essens Süden hat sich seinen Platz erobert