Betongold

er umgangssprachliche Begriff „Betongold“ soll die Wertstabilität von Immobilien symbolisieren. Insbesondere in Zeiten der – nunmehr zurückliegenden – Niedrigzinspolitik wird vergleichbar zu Edelmetallen verstärkt in Immobilien investiert. Gleichzeitig wird die Renovierung sowie Modernisierung von Wohnimmobilien vorangetrieben. Wie derzeit deutlich spürbar, können aber auch Immobilien einem Wertverfall unterliegen. Angefeuert durch die Erhöhung der Leitzinsen und verstärkt durch steigende Modernisierungskosten, gesetzlich vorgegebene Renovierungsverpflichtungen und steigende Kosten und Abgaben sinken aktuell die Verkehrswerte. Für den selbstnutzenden privaten Eigentümer erfolgt dies zwar nahezu unbemerkt, bei sämtlichen Immobilienhandelsgeschäften werden die Preissenkungen jedoch sichtbar, auch im Rahmen von erforderlichen Finanzierungen. Die bilanziellen Wertkorrekturen bei den großen Immobilienunternehmen füllen seit Wochen die Nachrichten.
Der Ruf nach staatlicher Wohnbauförderung, steuerlichen Anreizen und Direktinvestitionen der öffentlichen Hand wird lauter. Auch wird in Frage gestellt, ob der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Zivilrechts bereits einen Beitrag geleistet hat, um Investitionen zu erleichtern. Naturgemäß fällt der erste Blick auf das Mietrecht und zwar dort auf die Paragraphen 555 a – f und 559 – 559 e BGB und auf das Wohnungseigentumsrecht, dort auf die Paragraphen 20 und 21 WEG. In diesen Vorschriften sind zahlreiche kleine Hebel enthalten, die die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen erleichtern sollen. Beispielhaft genannt sei die Möglichkeit der Bezugnahme auf allgemein anerkannte Pauschalwerte (Paragraph 555 c III BGB), das vereinfachte Verfahren nach Paragraph 559 c BGB oder die Mehrheitsfähigkeit von baulichen Veränderungen und deren Kosten gemäß der Paragraphen 20 und 21 WEG.
Gleichzeitig sieht es aber der Gesetzgeber als seine Pflicht an, zum Schutz der Mieter:innen vor „überteuertem“ Wohnraum regulatorisch in den Mietmarkt einzugreifen. Prominenteste Beispiele sind die Mietpreisbremsen sowie die Reduzierung der Modernisierungsumlage auf acht Prozent nebst Maximalbetrag gem. Paragraph 559 BGB. Dadurch wird der gut gemeinten Verfahrenserleichterung gleichzeitig wieder Dynamik genommen. In der Gesamtschau ist daher zu überlegen, ob solcherlei Bremsen auf dem privaten Vermietungsmarkt nicht gelöst und durch mutige staatliche Unterstützung eines geförderten Wohnungsbaus ersetzt werden können.

zuhorn.de

Nothing found.

Urbanes Wohnen im Grünen

Ein Quartier mit Abenteuerpfad und Platz für Begegnung, Aufenthalt, Spiel und Sport

Selbstbewusst & respektvoll

Gästehaus eines Weinguts ist lokal verwurzelt und klar gegenwärtig

Naturnahe Stadtgestaltung

Innerstädtische Siedlung mit Anmutung einer Parklandschaft

Das Haus mit dem Knick

Ein Wochenendhaus am See folgt dem Grundsatz der Nachhaltigkeit

Nothing found.

_TWF9257_15_700pixel

Das Optimum herausgeholt

Dem Wunsch des Bauherrn nach mediterraner Anmutung und entschleunigender Atmosphäre entspricht nach der Fertigstellung jeder Quadratzentimeter des…

Mensa-Nordkirchen_RKW_01_15_700pixel

Reizvoller Kontrast

In der Fachhochschule für Finanzen in Nordkirchen treffen Historie und Moderne aufeinander

Schönheit am Hang

Ein Einfamilienhaus spielt mit der Topografie des Geländes

AOK-Rheinland-Hamburg_Gesch_ftsstelle-Duisburg-Hamborn_-c-kplus-konzept_1_15_700pixel

Begegnungen auf Augenhöhe

Eine Versicherung spiegelt ihre Philosophie auch in ihrem Neubau wider

Kreatives Spielparadies

Die Kita „Kleiner Pütt” am Rand der Zeche Zollverein verfügt jetzt über ein großzügiges Außengelände

IMG_2626_interpoliert_700pixel

Wohnen wie im Urlaub

Einem außergewöhnlichen Einfamilienhaus in Recklinghausen liegt die Natur zu Füßen

PK913-05_15_700pixel

Spannender Mix

Die Außenfassade eines Zweiparteienhauses spielt mit unterschiedlichen Fassadenmaterialien

Maßgeschneidertes Zuhause

Bei diesem Einfamilienhaus wurden unterschiedliche Lebensphasen eingeplant