Mit dem BGH zurück zur Normalität?

Aufklärungspflicht trotz oder anstatt eines Datenraumes

Mittlerweile ist es ein halbes Jahr her, dass der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 15.09.2023 – V ZR 77/22 – entschieden hat, dass Immobilienverkäufer:innen grundsätzlich ihrerAufklärungspflicht durch die Bereitstellung von Datenräumen nachkommen können. Dies gilt aber nur dann, wenn erwartbar ist, dass Käufer:innen so auch Kenntnis von dem offenbarungspflichtigen Umstand erlangen werden. So kann es sein, dass Verkäufer:innen trotz Errichtung von Datenräumen, also umfangreicher Ansammlungen von Unterlagen und Informationen zu den Immobilien, im Hinblick auf offenbarungspflichtige Umstände verpflichtet bleiben, Käufer:innen explizit aufzuklären.
Bereits wenige Tage nach Veröffentlichung dieser Entscheidung gab es eine Flut von Reaktionen aus der Immobilienbranche, insbesondere von den dortigen Berater:innen. Vorausgesagt wurde überwiegend, dass der Aufwand, den Verkäufer:innen im Zusammenhang mit der Gestaltung der Datenräume zu betreiben haben, deutlich ansteigen werde. Insbesondere müssten mit Käufer:innen Spielregeln zur Nutzung der Datenräume vereinbart werden. Nach Durchsicht der Urteilsgründe muss dies aber nicht zwingend so sein. Dort wird nämlich betont, dass Verkäufer:innen nicht ohne Weiteres davon ausgehen können, dass die Käufer:innenseite eine Due-Dilligence durchführen wird. Von Gesetzeswegen trifft Käufer:innen keine Pflicht oder Obliegenheit zur Due Dilligence, geschweige denn, bei einer solchen Prüfung Expert:innen hinzuzuziehen. So ist es auch keine Pflicht von Verkäufer:innen, Datenräume mit sämtlichen Unterlagen und Informationen, die nur irgendwie zu Immobilien beschafft werden können, zu bestücken. Verkäufer:innen treffen jedoch bei der Veräußerung von Bestandsimmobilien mit dem üblichen Gewährleistungsausschluss eine Aufklärungspflicht im Hinblick auf offenbarungspflichtige Umstände.
Sofern die wirtschaftlichen Eckdaten akzeptabel erscheinen, sind es erfahrungsgemäß maximal eine Hand voll Umstände, die „außer der Reihe“ eine intensivere Prüfung notwendig erscheinen lassen. Dagegen gleicht dasjenige, was in den letzten Jahren im Zusammenhang mit der Bestückung von Datenräumen und der Durchführung der Due Dilligence praktiziert wurde, einem überzogenen Wettrüsten im Hinblick auf Umfang und Inhalt und der jeweiligen Mannschaftsstärke der eingebundenen Berater. In Zeiten, in denen über explodierende Kaufnebenkosten diskutiert wird, könnte das Urteil des Bundesgerichtshofes zum Anlass genommen werden, die Vertragsverhandlungen zu verschlanken sowie zu entschlacken und sich allseits auf die wirklich offenbarungspflichtigen Umstände zu konzentrieren.

zuhorn.de

Nothing found.

Licht, Luft und Sonne

Nachverdichtung in der Höhe – eine Dachaufstockung schafft neuen Wohnraum

Dreifacher Lückenschluss

Blockrandschließung, Ausdehnung des Dachgeschosses und ein zusätzliches Rückgebäude

Wohnen unter schrägen Dächern

Platzgewinn durch ausgeklügelte Dachflächenoptimierung

Mit Pfau und Glamour

Harmonisch-farbenfrohes Designkonzept für ein Café fördert die Kommunikation

Nothing found.

Grünes Werk vollendet

Das südliche Areal des Krupp-Parks in Essen wurde kürzlich fertiggestellt

3588_pers12_dk_15_700pixel

Grüne Wohnoase in Rüttenscheid

Die direkte Nähe zu Essens grüner Lunge, dem Grugapark, und zur Rüttenscheider Straße macht die Lage besonders attraktiv.

Haus mit Qualitäten

Ein freistehendes Einfamilienhaus in Bochum gewinnt an Größe und bewahrt seine Identität

Immer ein Unikat

Kai Franke fertigt langlebige Möbelstücke aus Stahl, Holz und Fliesen

21-01-MFH_19_700pixel

Mit Ecken und Kanten

Auf einem Eckgrundstück ist ein moderner, fünfeckiger Solitär entstanden

8_15_700pixelH3EIbQ0hfT1CW

Klare Formensprache

Ein Mehrfamilienhaus in Moers huldigt dem Bauhausstil und ist barrierefrei

Das Wohnzimmer der Stadt

Die neue Bibliothek im Forum Velbert spricht Menschen jeglichen Alters an

01_Kinzel-Architecture_Edeka-Hundrieser-Essen-Bedienbereich_15_700pixel

Nur nicht die Show stehlen

Das klare Industriedesign eines Lebensmittelmarkts lässt die Produkte strahlen