Das Märchen vom bösen Wohnungsvermieter

Es war einmal der endlose Vorwurf, dass der Wohnungsvermieter dem bösen Wolf im Märchen gleichkäme. Oder nicht doch der Fiskus, also der Steuervoigt? Sicherlich sind die Grundmieten in Ballungszentren bei Neuvermietungen – insbesondere im Neubaubereich – in den letzten Jahren und Jahrzehnten deutlich gestiegen. An der Spitze stehen Städte wie München mit einer durchschnittlichen Miete von über 20 Euro/mÇ bei heutigem Mietvertragsabschluss.
Auch im Bestand wurden die Mieterhöhungsmöglichkeiten gemäß der Paragraphen 558 BGB (ortsübliche
Vergleichsmiete) sowie 559 BGB (Modernisierungsmaßnahmen) in den angespannten Wohnungsmietmärkten der Ballungszentren oft bis zur Obergrenze ausgeschöpft. Doch selbst bei dieser Betrachtungsweise bleibt außen vor, dass Teile des Mietmarktes regional unterschiedlich noch immer an einem Überangebot an Wohnungen leiden. Auch dort gibt es Vermieter, die weiterhin in ihre Immobilien investieren um Mieter:innen zu gewinnen.
Ähnlich schief ist die Betrachtungsweise bei der Diskussion um die Indexmiete gemäß Paragraph 557 BGB, die bei Neuvermietung wieder in den Fokus gerückt ist. Selbstverständlich kann bei extremer Preissteigerung auch die Grundmiete über die Indexklausel im Mietvertrag sehr stark angepasst werden. Doch trifft den Vermieter die Preissteigerung nicht genauso, wie auch jeden anderen Teilnehmer unserer Marktwirtschaft? Gerechtigkeitsgesichtspunkte lassen nicht erkennen, warum ausgerechnet der Vermieter, insbesondere der private, einen Teil der Inflation auf seine Schultern nehmen soll – wenn gleichzeitig in den derzeitigen Tarifvertragsverhandlungen Lohnsteigerungen in zweistelliger Höhe verlangt werden. Großvermieter haben die eigenen Bauprojekte nicht deshalb gestoppt, weil sie plötzlich kein Interesse mehr daran hätten, ihr Portfolio „aufzuhübschen“ und zu vergrößern, sondern weil die gestiegenen Baukosten zu Mieten führen würden, die am Markt nicht mehr realisierbar wären.
Die Diskussion über zu hohe Grundmieten lenkt lediglich davon ab, dass sich der Staat auf den Weg gemacht hat, die Betriebskosten, die so genannte „zweite Miete“, einer weiteren Steigerung zuzuführen. Durch die viel kritisierte Ermittlung neuer Daten zu den bebauten – und insbesondere vermieteten Grundstücken und Immobilien – wird letztendlich eine Grundlage dafür geschaffen, dass die Grundsteuern steigen werden. Diese geschätzt um bis zu 20 Prozent erhöhte öffentliche Last des Grundstückes kann und wird gemäß Paragraph 2 Ziffer 1 Betriebskostenverordnung überwiegend auf die Mieter umgelegt. Wer ist also nun der böse Wolf in diesem Märchen?

zuhorn.de

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