Wohnen im Baudenkmal

Die Besonderheiten denkmalgeschützter Immobilien


Ob Jugendstilvilla oder Fachwerkhaus: Historische Gebäude haben einen ganz besonderen Charme. Wer ein solches Anwesen erwirbt, hat Gespür für das Besondere und übernimmt gleichzeitig viel Verantwortung. Denn wenn diese außergewöhnliche Immobilie nach dem Denkmalschutzgesetz als Baudenkmal eingestuft ist, so muss der Eigentümer sie nach gewissen Regeln behandeln, da an ihrer Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Dieser Fall liegt unter anderem dann vor, wenn ein Gebäude bedeutend für die Geschichte der Stadt ist oder wenn für die Instandhaltung städtebauliche, wissenschaftliche oder künstlerische Gründe vorliegen. Das Baujahr spielt erst einmal keine Rolle. In Köln ist zum Beispiel die Finnensiedlung in Höhenhaus beachtenswert. Das grüne Wohnquartier mit denkmalgeschützten Holzhäusern aus den 40er-Jahren des 20. Jahrhunderts ist fast vollständig erhalten. 

Eine denkmalgeschützte Immobilie dauerhaft zu erhalten hat seinen Preis. Deshalb ist es wichtig zu wissen, dass bei der Investition in ein derartiges Domizil Fördermittel und Steuerentlastungen genutzt werden können. Die Modernisierung und Sanierung eines Baudenkmals gestalten sich oft aufwendig und sind mit hohen Kosten verbunden. Es müssen Auflagen beachtet und Genehmigungen eingeholt werden. Solche Genehmigungen benötigt der Eigentümer beispielsweise für das Streichen der Fassade, die Befestigung von Satelliten- oder Solaranlagen, Veränderungen der tragenden Konstruktion wie Wanddurchbrüche oder den Anbau von Terrassen. Aufgrund solcher Auflagen sollten Eigentümer vor Beginn des Umbaus auf jeden Fall mit dem Kölner Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege kommunizieren. 

Sanierungsarbeiten kann der Eigentümer bei nicht selbstgenutzten Immobilien über zwölf Jahre verteilt abschreiben, bei selbstgenutzten Häusern über zehn Jahre. Die Voraussetzung dafür ist, dass alle Maßnahmen vorab von der zuständigen Denkmalschutzbehörde genehmigt wurden. Seit einigen Jahren fördert zudem die KfW-Bankengruppe die Sanierung denkmalgeschützter Immobilien. Im Rahmen des Programms „Energieeffizient Sanieren“ führte die Bank den Förderstandard „KfW-Effizienzhaus Denkmal“ ein. So wird besondere Rücksicht auf die Komplexität der Sanierung genommen. Unterstützt werden zum einen die Komplettsanierung auf KfW-Effizienzhaus-Denkmal-Standard, zum anderen auch Einzelmaßnahmen.

Baudenkmäler können auch eine gute Kapitalanlage sein. In gefragten Wohnlagen sind denkmalgeschützte Immobilien bei Mietern besonders begehrt. Die hohen Kosten für die Sanierung oder Instandhaltung lassen sich zu einem Teil auch durch vergleichsweise höhere Mieteinnahmen ausgleichen. 

Die Experten des Maklerhauses von Poll Immobilien in den Shops in und um Köln und Bonn sind bestens damit vertraut, was beim Verkauf oder Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie beachtet werden sollte, und beraten gern.

Kolumne von Anna Sodki