15 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Anzeigenauftrag im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist der Vertrag über die Schaltung einer oder mehrerer Printanzeigen, Fremdbeilagen (Beikleber, Beihefter, Warenmuster etc.) sowie Online-Werbeformen unter Beachtung der aktuellen Konditionenübersicht, wobei rechtsverbindliche Anzeigenaufträge jeweils erst durch schriftliche Bestätigung des Auftrags zustande kommen. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Kalenderjahres abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 1 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen zu den vertraglich vereinbarten Konditionen abzurufen. 4. Platzierung von Anzeigen: Anzeigen werden in bestimmten Nummern, Ausgaben oder an bestimmten Stellen der Druckschrift oder Internetseite veröffentlicht, wenn dies bei der Auftragserteilung schriftlich vom Verlag bestätigt wird. Sofern keine eindeutigen Platzierungsvorgaben gemacht werden, kann der Verlag die Platzierung frei bestimmen. 5. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Rückerstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt oder Streik im Risikobereich des Verlages beruht. Anzeigenbuchungen sind mit Annahme durch den Verlag bindend. Bei Stornierungen nach Anzeigenannahme fallen 30 % pauschalisierte Stornogebühren an. In der Zeit von 4Wochen bis Anzeigenschluss fallen bei Stornierung 50% pauschalisierte Stornokosten an. Bei Stornierungen nach Anzeigenschluss fallen pauschalisierte Stornokosten von 75% an. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Die Schlusstermine für Druckunterlagen sind der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verlages zu entnehmen. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Werden Druckunterlagen oder Onlinewerbeformen digital oder durch Fernübertragung papierlos an den Verlag übermittelt, gelten folgende Bestimmungen: Anzeigenvorlagen sollen nur mit geschlossenen Dateien digital übertragen werden, die der Verlag inhaltlich nicht ändern kann. Der Verlag kann offene Dateien ablehnen. Der Verlag haftet nicht bei fehlerhafter Veröffentlichung von Anzeigen (Print), die mit offenen Dateien übermittelt werden. Zusammengehörende Dateien sind vom Kunden in einem gemeinsamen Verzeichnis (Ordner) zu senden bzw. zu speichern. Der Auftraggeber haftet dafür, dass die übermittelten bzw. gespeicherten Dateien frei von Computerviren sind. Der Verlag ist berechtigt, Dateien mit Computerviren zu löschen, ohne dass dem Auftraggeber hieraus Ansprüche entstünden. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet 6Wochen nach der Veröffentlichung der Anzeige. An den Verlag übermittelte Disketten oder CD-Rom mit Druckvorlagen gehen in das Eigentum des Verlages über. Sie werden nur auf ausdrücklichen Wunsch oder gegen eine Versandgebühr von 5,00 Euro an den Auftraggeber auf dessen Risiko zurückgesandt. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt/Herkunft gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder aber Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Bei fehlerhaftem Abdruck einer Anzeige trotz rechtzeitiger Lieferung einwandfreier Druckvorlagen kann der Auftraggeber den Abdruck einer einwandfreien Ersatzanzeige (Nacherfüllung) verlangen oder Zahlungsminderung, indes allein in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige zu verweigern, wenn diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige oder die Veröffentlichung des anderen Werbemittels gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht mangelfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Anzeigenauftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige ist die Rückgängigmachung des Anzeigenauftrages ausgeschlossen. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch leitende Angestellte des Verlages verursacht wurde. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, eine Garantie übernommen oder arglistig getäuscht wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Falle einer Haftung nur für den typischen vorhersehbaren Schaden besteht keine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Verlag nach den gesetzlichen Vorschriften. 11. Der Verlag garantiert keine Mindestauflage. Aus einer Auflagenminderung kann ein Anspruch auf Preisminderung nicht hergeleitet werden. 12. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige, übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu zahlen, sofern nicht im Einzelfall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. 13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 14. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 15. Der Verlag liefert auf Wunsch ein Belegexemplar an die Rechnungsadresse. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit VollKaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Zeitschriften-Abonnement „CUBE“ § 1 Geltungsbereich der AGB Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem Unternehmer geschlossenen Zeitschriften-Abonnement-Verträge. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie mündliche Nebenabreden erfahren keinerlei Gültigkeit. § 2 Zustandekommen eines Abonnement-Vertrages Der Abonnementvertrag kommt erst mit Zugang einer schriftlichen Bestätigung der Bestellung beim Kunden über das vom Kunden ausgewählte Abonnement zustande. § 3 Vertragspartei Das Abonnement wird abgeschlossen zwischen b1 communication GmbH, Briedestraße 1-9, D-40599 Düsseldorf und dem Abonnenten. § 4 Vertriebspartner b1 communication GmbH setzt keinen Partner zum Vertrieb des CUBE Abonnements ein. Abo-Vertragsabschlüsse können nur mit b1 communication GmbH in schriftlicher Form vereinbart werden. § 5 Widerrufsrecht bei telefonischen Bestellungen Allein auf telefonischem Wege durch Verbraucher mit b1 communication GmbH geschlossene Zeitschriften-Abonnement-Verträge können widerrufen werden. Im übrigen besteht ein Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen. § 6 Lieferbedingungen Die Lieferung der Zeitschrift erfolgt grundsätzlich an die vom Besteller angegebene Lieferanschrift. Zustellungsmängel sind schriftlich anzuzeigen sind. § 7 Zahlungsbedingungen Die Zahlung der Abo-Gebühren ist im Voraus vor Lieferung der Zeitschrift fällig. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Abonnement-Vertrages auf das in der Rechnung genannte Konto oder per Bankeinzug zu zahlen. § 8 Vertragsdauer und Vertragsbeendigung Der Abonnement-Vertrag wird auf 1 Jahr geschlossen. Dabei verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht schriftlich mit einer Frist von einem Monat zum Abonnementende gekündigt wird. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. § 9 Datenschutz b1 communication GmbH berücksichtigt die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Alle personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung des Abonnements notwendig sind, werden mithin unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt durch den Unternehmer nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere im Rahmen von Strafverfahren. § 10 Schlussbestimmungen Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, einschließlich der Schriftformklausel selbst und bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen. Zusätzliche Geschäftsbedingungen a) Bei Tarifänderungen für Anzeigen- und Beilagenpreise treten die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft. b) Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen so wie die Preisliste des Verlages an. Der erteilte Anzeigenauftrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag rechtsverbindlich. c) Nach Anzeigenschluss sind Änderungen von Plazierungen, Größen, Formaten und der Wechsel von Farben nicht mehr möglich. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen oder fernmündlich erteilten Korrekturen haftet der Verlag nicht für die Richtigkeit der Wiedergabe. Eine Haftung wird ebenfalls ausgeschlossen, wenn sich Mängel ander Druckvorlage erst bei der Reproduktion oder beim Druck zeigen. Der Werbungstreibende hat bei ungenügendem Abdruck dann keine Ansprüche. Eventuell entstehende Mehrkosten müssen weiter berechnet werden. d) Abbestellungen von Anzeigen oder Beilagen müssen schriftlich oder durch Vorlage des Personalausweises erfolgen. e) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preislisten des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. f) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn dieser storniert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. g) Für Druckunterlagen jeglicher Art erlischt nach 12 Wochen nach Erscheinungstermin die Aufbewahrungspflicht, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen ist. h) Bei Anlieferung fertiger Filmsätze gelten für die technische Abwicklung besondere Bedingungen, welche auf Anfrage vom Verlag mitgeteilt werden. i) Bei Konkursen und Zwangsvergleich entfällt jeglicher Nachlass. j) Für Sonderveröffentlichungen und Sonderrubriken, für Kollektive und Anzeigenstrecken behält sich der Verlag das Recht vor, besondere bzw. abweichende Preise festzulegen. k) Der Preis für Anzeigen und Beilagen von Auftraggebern aus dem Verbreitungsgebiet (Ortspreis) kann von solchen Unternehmen in Anspruch genommen werden, die ihren Sitz der ihre Niederlassung im Verbreitungsgebiet des Verlages haben. Sind Anzeigen des vorgenannten Kundenkreises über Werbungsmittler abzurechnen, so gelten nicht die Preise für Ortskunden, sondern die Grundpreise. l) Der Verlag ist berechtigt, nach ausdrücklicher Genehmigung des Werbungstreibenden, erteilte Anzeigenaufträge auch in Online-Diensten des Verlages zu veröffentlichen. m) Die vom Verlag gestalteten, gesetzten und veröffentlichten Anzeigen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verlages reproduziert und nachgedruckt werden. Der Verlag behält sich vor, die für die Herstellung von Anzeigen entstandenen Repro-Kosten dem Auftraggeber zu berechnen. n) Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, Arbeitskampf, Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und der gleichen – sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient – sind Schadensersatzansprüche gegen den Verlag wegen gänzlichen oder teilweisen Nichterscheinen der Druckschrift bzw. der Anzeigen, ausgeschlossen. o) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.
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