CUBE Mediadaten · 2023

Das Magazin für Architektur, modernes Wohnen und Lebensart www.cube-magazin.de MEDIADATEN 2023 Gültig ab Januar 2023 NEU: Video und Podcast

2 CUBE SELECT CUBE REAL ESTATE CUBE INSPIRE CUBE DIGITAL SONSTIGES 4 x im Jahr gibt es die Professional-Magazine CUBE Real Estate (1 x) und CUBE Inspire (3 x) im postalischen Direktversand Seite 7–8 Die CUBE Metropol- magazine erscheinen 4 x im Jahr in 9 Metropolregionen mit eigenständigen Ausgaben Seite 3–5 Website, Newsletter, Innovationsvideo, Podcast mit über 6.500 Architekturberichten und ca. 85.000 Impressions im Monat Seite 10–13 CUBE Select – 4 x im Jahr bundesweit mit einer Auswahl von hochwertiger Wohnarchitektur im ausgewählten Zeitschriftenhandel Seite 6 CUBE METROPOLMAGAZINE MEDIENÜBERSICHT Ansprechpartner, allgemeine Verlagsinformationen, Geschäftsbedingungen Seite 14–15 BERLIN, DÜSSELDORF, FRANKFURT/RHEIN-MAIN, HAMBURG, KÖLN BONN, MÜNCHEN, RUHRGEBIET, STUTTGART UND WIEN

3 METROPOLMAGAZINE LESERSCHAFT* LESERSCHAFT Einkommensstarke Privatpersonen, regionale Architektur- und Immobilienprofis ANZAHL EIGENSTÄNDIGER MAGAZINE 9 – Berlin, Düsseldorf, Frankfurt/Rhein-Main, Hamburg, Köln Bonn, München, Ruhrgebiet, Stuttgart und Wien ERSCHEINUNGSWEISE 4 x pro Jahr JAHRGANG 14. Jahrgang seit 2009 VERBREITETE AUFLAGE Gesamtauflage 90.000 Exemplare, 10.000 Exemplare pro Metropolausgabe HEFTFORMAT DIN A4 (210 x 297mm) JAHRESABONNEMENT Inland 32 Euro (inkl. MwSt. und Versandkosten) Ausland (EU) 46 Euro (inkl. MwSt. und Versandkosten) ONLINE www.cube-magazin.de, www.cube-magazin.at UMFANG Ausgaben 2021 36 Ausgaben Gesamtseitenzahl 3.100 Seiten Ø Seitenzahl 2019 Ø 83,4 Seiten Redaktionsanteil 77% Anzeigenanteil 23% Anteil nach Geschlecht: 61,0% männlich 39,0% weiblich Durchschnittsalter: 50,9 Jahre Monatliches Nettoeinkommen über 5.000 Euro: 32,2% Wohnsituation: 40,3% zur Miete 46,8% eigenes Haus 12,9% Eigentumswohnung Durchschnittliche Anzahl an Lesern pro Exemplar: 2,8 Privatpersonen 3,5 Architekt:innen LESERSCHAFTSSTRUKTUR (Durchschnittswert aller 9 Metropoltitel) Gelesen wird: 38,5% komplett, das ganze Heft 40,6% mehr als die Hälfte 20,8% nur einzelne Artikel Das Magazin wird: 62,1% aufbewahrt 26,1% weitergegeben 11,8% sonstiges Insgesamt bewerte ich das Magazin mit der Schulnote: Privatpersonen: 1,9 Architekt:innen: 2,1 70,8% Privatpersonen 4,5% Sonstige 13,0% Regionale Architektur/ Innenarchitektur/Planung 3,5% Regionale Immobilienprofis, Institutionen 6,2% Regionaler Handel/Handwerk/ Garten- und Landschaftsbau 2,0% Überregionale Produzenten/Dienstleister * Quelle: CUBE-Leseranalyse vom 2022, 140 Teilnehmer:innen, 24 geschlossene und offene Fragen, schriftliche und Online-Befragung

4 METROPOLTITEL Frühjahrsausgabe 01/2023 Sommerausgabe 02/2023 Herbst- ausgabe 03/2023 Winterausgabe 04/2023 DÜSSELDORF RS/AS: DUS: ET: 06.02.23 13.02.23 ab 28.02.23 RS/AS: DUS: ET: 24.04.23 02.05.23 ab 16.05.23 RS/AS: DUS: ET: 24.07.23 31.07.23 ab 15.08.23 RS/AS: DUS: ET: 09.10.23 16.10.23 ab 31.10.23 FRANKFURT/ RHEIN-MAIN RS/AS: DUS: ET: 06.02.23 13.02.23 ab 28.02.23 RS/AS: DUS: ET: 24.04.23 02.05.23 ab 16.05.23 RS/AS: DUS: ET: 24.07.23 31.07.23 ab 15.08.23 RS/AS: DUS: ET: 09.10.23 16.10.23 ab 31.10.23 KÖLN BONN RS/AS: DUS: ET: 06.02.23 13.02.23 ab 28.02.23 RS/AS: DUS: ET: 24.04.23 02.05.23 ab 16.05.23 RS/AS: DUS: ET: 24.07.23 31.07.23 ab 15.08.23 RS/AS: DUS: ET: 09.10.23 16.10.23 ab 31.10.23 HAMBURG RS/AS: DUS: ET: 20.02.23 27.02.23 ab 14.03.23 RS/AS: DUS: ET: 08.05.23 15.05.23 ab 30.05.23 RS/AS: DUS: ET: 07.08.23 14.08.23 ab 29.08.23 RS/AS: DUS: ET: 23.10.23 30.10.23 ab 14.11.23 MÜNCHEN RS/AS: DUS: ET: 20.02.23 27.02.23 ab 14.03.23 RS/AS: DUS: ET: 08.05.23 15.05.23 ab 30.05.23 RS/AS: DUS: ET: 07.08.23 14.08.23 ab 29.08.23 RS/AS: DUS: ET: 23.10.23 30.10.23 ab 14.11.23 RUHRGEBIET RS/AS: DUS: ET: 20.02.23 27.02.23 ab 14.03.23 RS/AS: DUS: ET: 08.05.23 15.05.23 ab 30.05.23 RS/AS: DUS: ET: 07.08.23 14.08.23 ab 29.08.23 RS/AS: DUS: ET: 23.10.23 30.10.23 ab 14.11.23 STUTTGART RS/AS: DUS: ET: 06.03.23 13.03.23 ab 28.03.23 RS/AS: DUS: ET: 22.05.23 29.05.23 ab 13.06.23 RS/AS: DUS: ET: 21.08.23 28.08.23 ab 12.09.23 RS/AS: DUS: ET: 06.11.23 13.11.23 ab 28.11.23 BERLIN RS/AS: DUS: ET: 06.03.23 13.03.23 ab 28.03.23 RS/AS: DUS: ET: 22.05.23 29.05.23 ab 13.06.23 RS/AS: DUS: ET: 21.08.23 28.08.23 ab 12.09.23 RS/AS: DUS: ET: 06.11.23 13.11.23 ab 28.11.23 WIEN RS/AS: DUS: ET: 06.03.23 13.03.23 ab 28.03.23 RS/AS: DUS: ET: 22.05.23 29.05.23 ab 13.06.23 RS/AS: DUS: ET: 21.08.23 28.08.23 ab 12.09.23 RS/AS: DUS: ET: 06.11.23 13.11.23 ab 28.11.23 RS/AS = Redaktionsschluss/Anzeigenschluss, DUS = Druckunterlagenschluss, ET = Erscheinungstermin METROPOLMAGAZINE ERSCHEINUNGSTERMINE Ausgabe Schwerpunktthemen 01/2023 (März) Outdoor living 02/2023 (Juni) Wellness und Spa 03/2023 (August) New Work 04/2023 (November) Licht und Leuchten 1 Diese Themen werden in allen 9 Metropolmagazinen als Themenstrecke behandelt. ZUSÄTZLICHE SCHWERPUNKTTHEMEN 1 VERSANDTERMINE ARCHITEKTURMAILING TITEL Ausgabe 01/2023 Ausgabe 02/2023 Ausgabe 03/2023 Ausgabe 04/2023 Anlieferung Beilage bis bis 04.04.23 bis 20.06.23 bis 11.09.23 bis 05.12.23 Versand ab ab 11.04.23 ab 27.06.23 ab 18.09.23 ab 12.12.23 Beilagen für das Architekturmailing bzw. die Architekturbeilage bitte direkt an den Verlag senden. b1 communication GmbH, Briedestraße 1–9, 40599 Düsseldorf

5 TITEL Gesamt BERLIN 1.754 DÜSSELDORF 1.419 FRANKFURT/RHEIN-MAIN 1.279 HAMBURG 1.542 KÖLN BONN 1.457 MÜNCHEN 1.349 RUHRGEBIET 1.212 STUTTGART 1.391 WIEN 1.107 GESAMT 13.610 ANZAHL DER PROFESSIONALS IN DEN 9 METROPOLREGIONEN (Stand August 2022) METROPOLMAGAZINE PREISE UND RABATTE 1 Alle Preise in Euro zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe Seite 15). Beauftragten Werbeagenturen und Mediamittlern räumen wir eine Mittlerprovision in Höhe von 15% auf den möglicherweise um Mengen- oder Kombirabatt reduzierten Nettopreis ein. 2 Bei bereits rabattierten Paketpreisen einer Gesamtbelegung aller Metropolmagazine ist kein Abzug von Rabatten mehr möglich. 3 Inklusive Gestaltung des Basislayouts; rechtefreies Bildmaterial und Textinformationen müssen kundenseitig gestellt werden. 4 Soweit noch verfügbar. 5 Jede weitere 10 g Gewicht kosten 200 Euro zusätzlich Werbeformen in den CUBE Metropoltiteln: Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln Bonn, München, Stuttgart, Ruhrgebiet und Wien Preis 1 (Belegung pro Titel) Gesamtbelegung 2 (einmalig alle 9 Titel) PRO TITEL – EINMALIGE BELEGUNG (IN EURO) 1/2-Seite Anzeige (hoch oder quer) 2.Hefthälfte 1.500 9.900 1/1-Seite Anzeige (Innenteil) 2.600 19.900 1/1-Seite Advertorial (Innenteil) 3 2.600 19.900 1/1-Seite Anzeige (2. oder 3. Umschlagseite) 4 3.200 - 1/1-Seite Anzeige (4. Umschlagseite) 4 3.900 - 2/1-Seiten Anzeige (Innenteil) 4.200 32.000 2/1-Seiten Immobilien-Advertorial (Innenteil) 3 3.500 27.000 Beileger bis max. 30 g 5, max. 280 x 200mm 2.600 19.900 Kombirabatt Folgende Rabatte werden bei gleichzeitiger Belegung mehrerer CUBE-Titel innerhalb von 12 Monaten eingeräumt: Belegung von 2 Titeln (z. B. Hamburg u. Berlin) 4% Belegung von bis zu 6 Titeln 6% Belegung von 7 oder mehr Titeln 8% Mengenrabatt Folgende Rabatte werden bei Belegung mehrerer Ausgaben innerhalb von 12 Monaten eingeräumt: Belegung von 2 Ausgaben (z. B. Frühjahr und Sommer) 4% Belegung von 3 Ausgaben (z. B. Frühjahr, Sommer, Herbst) 6% Belegung von 4 Ausgaben (Frühjahr, Sommer, Herbst, Winter) 8% ARCHITEKTURMAILING /-BEILAGE Empfänger: z. B. Hamburg 1.542 Inhaber:innen von Architektur- und Innenarchitekturbüros und Immobilienprofis aus Hamburg und Umgebung (Umkreis von 100 km). a.) Architekturmailing: z.B. CUBE Hamburg Versand einer Beilage oder eines Produktmusters (max. 200g/DIN A4) zusammen mit dem Magazin (z. B. CUBE Hamburg), Hinweis auf Beilage im Mailing-Anschreiben plus ein redaktioneller Bericht (1 Seite). Kosten pro Mailing: 4,20 Euro Gesamtkosten: 6.476 Euro (1.542 x 4,20 Euro) b.) Architekturbeilage: z.B. CUBE Hamburg Versand einer Beilage oder eines Flyers (max. 30 g/max. 200 x 280 mm) innen eingelegt in z. B. CUBE Hamburg. Kosten pro Mailing: 2,20 Euro Gesamtkosten: 3.392 Euro (1.542 x 2,20 Euro) * Die aufgeführten Preise gelten unter Vorbehalt. Falls sich für den Verlag wesentliche Bedingungen wie z. B. Druckpreise ändern sollten, behält sich der Verlag eine Anpassung der Preise vor. Anzeigenformate siehe Seite 9

6 SELECT LESERSCHAFT Einkommensstarke Privatpersonen und Architekturprofis AUFLAGE 12.000 Exemplare ERSCHEINUNGSWEISE 4 x pro Jahr ERSCHEINUNGSGEBIET Deutschlandweit und Wien DRUCKUNTERLAGENSCHLUSS Jeweils 21 Tage vor Erscheinen der Ausgabe VERKAUFSPREIS EINZELHEFT 6,50 Euro, 32 Euro im Jahresabo (Inlandspreise) 1 HEFTFORMAT 230 x 297mm VERTRIEB (a) Zeitschriftenhandel, Bahnhofs- und Flughafenbuchhandel, Abonnement VERTRIEB (b) Postalischer Direktversand an Inhaber:innen der 850 Top-Wohnarchitektur- und Innenarchitekturbüros in Deutschland und Österreich 1 Auslandspreise gerne auf Anfrage BUNDESWEITES PREMIUMMAGAZIN CUBE Select wendet sich viermal im Jahr mit einer Auswahl an hochwertigen Wohnarchitektur- und Innenarchitekturprojekten aus den 9 Metropolmagazinen an Privatpersonen, die sich für die Kernthemen exklusives Wohnen und moderne Architektur interessieren. CUBE Select wird bundesweit im gehobenen Pressehandel, im Bahnhhofs- und Flughafenbuchhandel und im Abonnement vertrieben sowie zudem per Post an die Inhaber:innen von 850 Top-Wohnarchitektur- und Innenarchitekturbüros in Deutschland und Österreich versendet. Ansichtsexemplar unter: https://www.cube-magazin.de/pub/select/2022_03/ Werbung/Platzierung Preis in Euro 1 Mengenrabatte 2 (bei Mehrfachbelegung von CUBE Select innerhalb von 12 Monaten) 1/2-Seite Anzeige (hoch oder quer) 2.300 2 Anzeigen 4% 1/1-SeiteAnzeige /Advertorial 4.400 3 Anzeigen 6% 2/1-Seiten Anzeige /Advertorial 5.600 4 Anzeigen 8% 1/1-Anzeige 2. Umschlagseite oder 3. Umschlagseite 3 4.900 1/1-Anzeige 4. Umschlagseite 3 5.500 Beilagen a.) Beilage Gesamtausgabe (Gewicht bis 30 g, max. Format 220 x 290mm) 4.400 b.) Architekturbeilage im Direktversand an 850 Architekturbüros (Gewicht bis max. 200g, max. Format 213 x 297mm) 5.500 PREISE* Anzeigenformate siehe Seite 9 ERSCHEINUNGSTERMINE Frühjahrsausgabe Sommerausgabe Herbstausgabe Winterausgabe CUBE SELECT RS/AS: DUS: ET: 20.03.23 27.03.23 ab 18.04.23 RS/AS: DUS: ET: 05.06.23 12.06.23 ab 04.07.23 RS/AS: DUS: ET: 04.09.23 11.09.23 ab 03.10.23 RS/AS: DUS: ET: 20.11.23 27.11.23 ab 19.12.23 RS/AS = Redaktionsschluss/Anzeigenschluss, DUS = Druckunterlagenschluss, ET = Erscheinungstermin 1 Alle Preise zzgl. MwSt. 2 Beauftragten Werbeagenturen und Mediamittlern räumen wir eine Mittlerprovision in Höhe von 15% auf den Nettopreis ein. 3 Soweit noch verfügbar. * Die aufgeführten Preise gelten unter Vorbehalt. Falls sich für den Verlag wesentliche Bedingungen wie z. B. die Druckpreise ändern sollten, behält sich der Verlag eine Anpassung der Preise vor.

7 ERSCHEINUNGSTERMIN Anzeigenschluss 29.08.2023 Druckunterlagenschluss 05.09.2023 erscheint ab 26.09.2023 IST ZIRKULÄRES BAUEN DIE LÖSUNG? – Vier Beispiele zeigen die Bandbreite der Herangehensweise BESTAND IM FOKUS – Vier Finalisten beim zehnten Deutschen Nachhaltigkeitspreis Architektur WIE WEITER MIT DEM HOLZBAU? – Der nur begrenzt verfügbare Baustoff fordert ein Umdenken OFFENES ÖKOSYSTEM – Eine neue Bürowelt in Berlin – leicht, lichtdurchflutet und demCradle-to-Cradle-Prinzip folgend REAL ESTATE SPECIAL 2022 © Michael Fahrig www.cube-magazin.de REAL ESTATE BUNDESWEITE IMMOBILIENPUBLIKATIONEN CUBE Real Estate gibt einen Überblick über anspruchsvolle Quartiersentwicklung und Großprojekte in den Metropolregionen, aus denen CUBE berichtet. Die Leserschaft setzt sich aus Fachleuten der Architektur, Immobilien- und Baubranche zusammen. Wir zeigen anhand von Leuchtturmprojekten, dass hochwertige und nachhaltige Architektur ein zugkräftiges Argument für die erfolgreiche Stadt- und Standortentwicklung ist. Das Themenheft ist ein geeignetes Umfeld, um eine hochattraktive Zielgruppe auf eine Marke, ein Immobilienprojekt, einen exklusiven Standort oder ein Leistungsportfolio aufmerksam zu machen – aufmerksamkeitsstark, absolut zielgenau und zu attraktiven Konditionen. PREISE* Werbung/Platzierung Preis in Euro 1 Vorderer (Heftbereich Themenbereich) Erste Anzeige (1/1-Seite) im Innenteil 2 5.500 Zweite Anzeige (1/1-Seite) im Innenteil 2 5.100 Dritte Anzeige (1/1-Seite) im Innenteil (fortlaufend) 2 4.700 Hauptteil (Metropolenunterteilung) 1/2-Seite Anzeige /Advertorial 3 2.800 1/1-Seite Anzeige /Advertorial 3 3.800 2/1-Seiten Anzeigen /Advertorial 3 4.600 Sonderplatzierungen 2 1/1-Seite Umschlagseite U2 oder U3 7.200 1/1-Seite Umschlagseite U4 7.900 Beileger (bis max. 30 g, Format max. 290 x 200mm) 3.800 1 Alle Preise zzgl. MwSt. Beauftragten Werbeagenturen und Mediamittlern räumen wir eine Mittlerprovision in Höhe von 15% auf den Nettopreis ein. 2 Soweit noch verfügbar. 3 Preise inkl. Layout- und Texterstellung, rechtefreies Bildmaterial wird kundenseitig gestellt. * Die aufgeführten Preise gelten unter Vorbehalt. Falls sich für den Verlag wesentliche Bedingungen wie z. B. die Druckpreise ändern sollten, behält sich der Verlag eine Anpassung der Preise vor. Ansichtsexemplar unter: https://www.cube-magazin.de/pub/REAL_ESTATE_SPECIAL/2022/ LESERSCHAFT Immobilienwirtschaft, Bauindustrie, städtische Institutionen und Wirtschaftsförderungen, Architekturwirtschaft, Finanzdienstleister AUFLAGE 12.000 Exemplare ERSCHEINUNGSGEBIET Deutschlandweit und Wien ERSCHEINUNGSWEISE 1 x pro Jahr HEFTFORMAT DIN A4 (210 x 297mm) THEMA IN 2023 Green Architecture VERTRIEB Postalischer Direktversand an 12.000 Professionals Anzeigenformate siehe Seite 9 Kombinationen 1 CUBE Real Estate und Metropolmagazine Kombi 1: 1/1 Advertorial/ Anzeige in einem Metropolmagazin 2023 (z. B. CUBE Hamburg) + 1/1 Advertorial / Anzeige im Metropolenteil CUBE Real Estate 4.900 Kombi 2: 2/1 Advertorial in einem Metropolmagazin 2023 (z. B. CUBE Hamburg) + 2/1 Advertorial im Metropolenteil CUBE Real Estate 5.900

8 INSPIRE NEW WORK/WELL-BEING 2022 NEWWORK Arbeiten mit demWell-Being-Effekt – Das Büro als Hotel, Sehnsuchtsort, Ideengenerator und Wellnessoase QUARTIERSBEISPIELE Eleven Decks in Hamburg und Derzbachhof in München HOMEOFFICE Kitchen Office – Küchen wandeln sich zu professionellen Arbeitsplätzen und umgekehrt © photoprop, Frank Dora, Wuppertal INSPIRE INNENARCHITEKTUR-THEMENMAGAZIN CUBE Inspire rückt dreimal pro Jahr ein Thema in den Fokus, das insbesondere für Architekten:innen und Innenarchitekten:innen interessant ist. Seit der ersten Ausgabe von CUBE Inspire im 4. Quartal 2017 wurden die Themen Designheizkörper, Akustik, Smart Home, Wellness und Spa, Fenster und Türen sowie New Work behandelt. Als Beilage zu den neun CUBE-Metropolausgaben wird CUBE Inspire per Direktversand an Architekt:innen und Innenarchitekt:innen versandt. CUBE Inspire ist für Markenhersteller aus dem jeweiligen Themengebiet eine hervorragende Möglichkeit, um in einem speziell zugeschnittenen redaktionellen Umfeld ihre Kompetenz und Produktneuheiten zu zeigen. Ansichtsexemplar unter: https://www.cube-magazin.de/pub/inspire/2022_1/ LESERSCHAFT Architekten:innen, Innenarchitekten:innen und regionaler Büromöbeleinzelhandel AUFLAGE 12.000 Exemplare ERSCHEINUNGSWEISE 3 x pro Jahr ERSCHEINUNGSGEBIET Deutschlandweit und Wien DRUCKUNTERLAGENSCHLUSS Jeweils 14 Tage vor Erscheinen der Ausgabe HEFTFORMAT DIN A4 (210 x 297mm) FOKUSTHEMEN 2023 1. Ausgabe (April) New Work I 2. Ausgabe (Juli) Bad und Wellness 3. Ausgabe (Dezember) New Work II VERTRIEB Postalischer Direktversand an 12.000 Architektur- und Innenarchitekturprofis PREISE* Werbung/Platzierung Preis in Euro 1 Innenseiten 1/2-Seite Anzeige (hoch oder quer) 2.500 1/1-Seite Anzeige /Advertorial 3 3.600 2/1-Seiten Advertorial 3 5.300 Sonderplatzierungen 2 1/1-Anzeige auf Umschlagseite U2 oder U3 2 3.900 1/1-Anzeige auf Umschlagseite U4 2 4.400 Beileger (bis max. 30 g, Format max. 290 x 200mm) 3.600 Kombinationen CUBE Inspire und CUBE Metropolmagazine Kombi 1: 1/1-Anzeige in CUBE Inspire + 1/2 Produkt-PR in allen 10 CUBE-Metropolmagazinen 5.400 Kombi 2: 1/2-Anzeige in CUBE Inspire + 1/2 seitige Produkt-PR in 10 Metropolmagazinen 3.600 Anzeigenformate siehe Seite 9 1 Alle Preise zzgl. MwSt. Beauftragten Werbeagenturen und Mediamittlern räumen wir eine Mittlerprovision in Höhe von 15% auf den Nettopreis ein. 2 Soweit noch verfügbar. 3 Preise inkl. Layout- und Texterstellung, rechtefreies Bildmaterial wird kundenseitig gestellt. ERSCHEINUNGSTERMINE Frühjahrsausgabe Nr. 1/2023 (NewWork I) RS/AS: DUS: ET: 20.03.23 27.03.23 ab 20.04.23 Sommerausgabe Nr. 2/2023 (Bad und Wellness) RS/AS: DUS: ET: 06.06.23 13.06.23 ab 04.07.23 Winterausgabe Nr. 3/2023 (NewWork II) RS/AS: DUS: ET: 21.11.23 28.11.23 ab 12.12.23 RS/AS = Redaktionsschluss/Anzeigenschluss DUS = Druckunterlagenschluss ET = Erscheinungstermin * Die aufgeführten Preise gelten unter Vorbehalt. Falls sich für den Verlag wesentliche Bedingungen wie z. B. die Druckpreise ändern sollten, behält sich der Verlag eine Anpassung der Preise vor.

9 ANZEIGEN IM ANSCHNITT ANZEIGEN IM SATZSPIEGEL 420 x 297mm Select 460 x 297mm 102 x 297mm Select 110,5 x 297mm 210 x 150mm Select 230 x 150mm 2/1-Seiten 1 210 x 297mm Select 230 x 297mm 1/1-Seite 1 1/2-Seite hoch 1/3 1/2-Seite quer 1/3 ANZEIGENFORMATE 1 Angeschnittene Anzeigen bitte zuzüglich jeweils 3mm Beschnittzugabe an allen Außenseiten. Doppelseitige Anzeigen bitte als Einzelseiten liefern. 2 Druckunterlagen mit Schnittmarken anliefern zur exakten Platzierung 3 Im vorderen Heftteil sind nur ganzseitige Anzeigen möglich 400 x 275mm Select 432 x 297mm 92 x 275mm Select 96,5 x 275mm 188 x 135mm Select 198 x 135mm 2/1-Seiten 2 188 x 275mm Select 198 x 275mm 1/1-Seite 2 1/2-Seite hoch 2/3 1/2-Seite quer 2/3 TECHNISCHE DETAILS / ANLIEFERUNG BEILAGEN UND BEIHEFTER Datenübertragung/Datenträger: – per E-Mail: media@cube-magazin.de – WeTransfer oder Dropbox usw. Datenformat: Vorzugsweise PDF/X-3 oder PDF/X-4. Alle verwendeten Schriftarten sind einzubetten Profile: Farb-Modus CMYK, 300dpi, Strich in Bitmap-Modus, mind. 1.200dpi. Beschnitt: mindestens 3mm pro Anschnittkante. Profil CUBE: ISO Coated v2 300% (ECI) Zur farblichen Abstimmung: Für alle Anzeigen sind farbverbindliche Vorlagen erforderlich: Digitalproofs (mit Ugra/FOGRA Medienkeil V 2.0) Wir gehen davon aus, dass es sich bei den uns überlassenen Dateien um Kopien handelt und übernehmen keine Haftung für Ihre Aufbewahrung. BEILEGER/BEIHEFTER Liefertermin 2 Wochen vor Hefterscheinungstermin in der Zeit von 8–17 Uhr frei Haus. Lieferadresse: Zeitfracht GmbH Emmericher Straße 10, 90411 Nürnberg, Deutschland Der Lieferschein sollte AUSSEN auf der Palette oder einem Karton angebracht sein (bitte NICHT in einen Karton legen). Er muss folgende Informationen enthalten: – Kunde/Auftraggeber – CUBE Zeitschriftentitel und Ausgabe (z. B. CUBE Berlin No 3/2023) – Liefermengen (Gesamtgewicht, Anzahl der Gebinde (Paletten oder Kartons)) – Adresse und Telefonnummer des Anlieferers ARCHITEKTENMAILING Liefertermin 1 Woche vor Versandtermin in der Zeit von 9–17 Uhr frei Haus. Lieferadresse: b1 communication GmbH Briedestraße 1–9, 40599 Düsseldorf, Deutschland CUBE Metropolausgabe, CUBE Real Estate, CUBE Inspire: 210x 297mm CUBE Select: 230x 297mm

10 LEISTUNGSZAHLEN 2021 (Stand Dezember 2021) CUBE Website Page Impressions (Seitenaufrufe) Visits (Sitzungen) Startseite www.cube-magazin.de 1. Quartal 2021 312.850 122.113 2. Quartal 2021 264.674 101.704 3. Quartal 2021 203.334 82.254 4. Quartal 2021 204.582 85.007 Durchschnittliche Sitzungsdauer: 2,09 Minuten WEBSITE RECTANGLE-ANZEIGEN ANZEIGEN – Startseite A. TOP-Position Format: Medium Rectangle 300 × 250 Pixel (Breite×Höhe) als jpg oder html5 B. bis D. Format: Medium Rectangle 300×250 Pixel (Breite×Höhe) Position auf Home (Desktop-Ansicht) A B C D ANZEIGEN (FESTE PLATZIERUNG) Format: Medium Rectangle 300 × 250 Pixel (Breite × Höhe) im Format JPG Seite Preis in Euro 1 pro Monat Position A 2 Startseite 1.000 Position B 2 Startseite 900 Position C 2 Startseite 800 Position D 2 Startseite 750 1 Alle Preise zzgl. MwSt. 2 Soweit noch verfügbar.

11 WEBSITE ADVERTORIAL ADVERTORIAL – Startseite Verlinkung auf Kunden-Website (dofollow-Link) Position Preis pro Monat in Euro 2 Startseite 900 ADVERTORIAL Redaktionell aufbereiteter Werbeinhalt in Form eines Artikels 1 1 Bildmaterial: max. 5 Bilder (rechtefrei) mit 700 Pixel an der kurzen Kante bzw. 1050 Pixel an der langen Kante bei 72 dpi im Datei-Format .jpg, Textmaterial: entweder fertiger Text mit max. 3.500 Zeichen (mit Leerzeichen) als WordDokument oder ausreichend Infos zur Texterstellung. 2 Alle Preise zzgl. MwSt. Artikelseite Startseite

12 NEWSLETTER NEWSLETTER (wöchentlich) – 2 Varianten (A oder B) möglich Verlinkung vom Newsletter auf CUBEHome mit Verlinkung auf Kunden-Website oder Artikelseite. Laufzeit: 1Monat Verlinkung auf CUBE-Startseite mit Verlinkung auf Advertorial des Kunden Verlinkung von CUBE-Artikelseite des Kunden auf KundenWebsite Artikelseite CUBE-Homepage Website des Kunden Belegung des 3. Feldes mit einer Anzeige Format: 600 x 400 Pixel Preis pro Belegung in Euro 1 Verlinkung auf Kundenwebsite (A) 900 Verlinkung auf CUBE Website (B) 2 1.800 1 Alle Preise zzgl. MwSt. 2 Bildmaterial: max. 5 Bilder (rechtefrei) mit 700 Pixel an der kurzen Kante bzw. 1050 Pixel an der langen Kante bei 72 dpi im Datei-Format .jpg, Textmaterial: entweder fertiger Text mit max. 3.500 Zeichen (mit Leerzeichen) als Word-Dokument oder ausreichend Infos zur Texterstellung. Anzeige Bildformat Newsletter: 600 x 400 Pixel Hier steht die Headline Hier steht eine längere Subline CUBE Newsletter Empfänger durchschnittliche Klickrate ca. 7.000 14,5 % B A 80% der Newsletter-Abonnenten sind Architekt:innen bzw. Innenarchitekt:innen

13 NEU: PODCAST UND VIDEO-PAKETE Ausführliche Interviews mit Fachexperten, Designern oder Architekten durch CUBE-Videoredaktion. Durchführung vor Ort auf Messen oder per Videokonferenz. Produziert durch professionelles TV-Team beim Kunden oder auf Messen. Kurzdarstellung erklärungbedürftiger Produkte im Film im Verlagslayout. Länge ca. 60–90 Sekunden im Format 9:16. PODCAST-PAKET INNOVATIONSVIDEOS-PAKET 8 Lässt sich definieren, welche Determinanten für resiliente Arbeitswelten zukünftig in den Fokus rücken? Schmutzer: Ich glaube, dass die Flächen, die die Unternehmen ihrenMitarbeitern zur Verfügung stellen, sich vielmehr zu einemKommunikations- und Kulturort wandeln. Die große Herausforderung wird sein, Dinge nicht mehr so perfekt fertig zu machen, weil wir gar nicht wissen, wie wir es in einem halben Jahr verändern müssen. Es gibt momentan keine Blaupause für das Büro der Zukunft. Ergo, die Flächen müssen flexibler werden. Man muss hinterfragen, welche Module vonnöten sind und wie ich von einer organisationsbasierten Sitzordnung in eine prozessorientierte Arbeitslandschaft komme. Hier empfehle ich die Anwendung von Prototyping, um mehr zu probieren. Sauber: Wichtig ist zu verstehen: Es gibt nicht die eine Antwort auf die richtige Arbeitsumgebung, die jetzt und in Zukunft Bestand haben wird. Die Aufgaben ändern sich zunehmend und so schnell ändern sich auch die Anforderungen an die Räume und Tools. Was heißt das gestalterisch für Architekt- und InnenarchitektInnen? Schmutzer: Das Büro muss den Mitarbeitern die Heimat imArbeitsalltag geben. Es geht immer mehr in Richtung Kulturraum, in dem ein Wohlbefinden erzeugt werden sollte. Das heißt nicht, dass wir nur noch Wohnzimmeratmosphäre schaffen, es geht ebenso um die Erlebbarkeit der Unternehmensmarke. Darüber hinaus geht der Trend in Richtung Projektarbeit mit Teilnehmern aus den unterschiedlichsten Bereichen. Die interdisziplinäre Zusammenstellung von Teams erfordert eben modulare Raumsysteme. Stellen wir uns einmal vor, dass bei der Gestaltung einer neuen Arbeitswelt alles richtig gemacht wurde. Welche konkreten Vorteile entstehen? Schmutzer: Kurz gesagt: Es kommt für alle Beteiligten zu besseren Ergebnissen. Also einer erhöhten Arbeitsproduktivität, einer höheren Attraktivität im Kampf um gute Arbeitskräfte und einemWohlgefühl, das die bereits bestehende Belegschaft zum Bleiben motiviert. Sauber: Das ist zwar toll, wenn die Produktivität steigt, aber wir meinen mit unserer Aussage „Wir brauchen mehr Lagerfeueratmosphäre im Büro“ Orte, wo die Aufgaben besonders gut von der Hand gehen und einfach nur Spaß machen. Der Mensch muss im Mittelpunkt stehen, es geht um ihr Wohlgefühl und um den kreativen Austausch miteinander. Es geht nicht darum, Menschen ins Büro zurückzuholen, es müsste vielmehr lauten: Wie können wir die Mitarbeitenden nach vorne begleiten. Was wollen Sie unter Ihrem Lagerfeuergedanken verstanden wissen? Schmutzer: Wir machen hier imHammerhof oft Lagerfeuer mit unseren Gästen. Warum? Weil es in solcher gemütlichen Atmosphäre leichter ist, Vertrauen herzustellen zu Personen, die man eigentlich nicht so gut kennt. Ideen zu offenbaren, geschieht zumeist nur, wenn Vertrauen besteht. Deshalb dient das echte Lagerfeuer ebenso als Ideenschmiede. Das ausführliche Interview haben wir als Podcast aufgezeichnet. Durch Scannen des QR-Codes kommen Sie direkt zu unserem CUBE-Podcast mit Michael O. Schmutzer und Sabine Sauber. Das Interview und auch den Podcast führte Kelly Kelch. CUBE: Sie haben im Jahr 2008 Design Offices gegründet und im Mai 2020 stiegen Sie aus. Was waren die Gründe, Ihrer Idee den Rücken zu kehren? Michael O. Schmutzer: Ich habe gemerkt, dass mir das Thema „Unternehmer sein“ als Pionier mehr liegt, als ein großes Unternehmen zu managen, wozu Design Office mit fast 100 Millionen Euro Umsatz im Jahr zählte. Der Entschluss, mich verändern zu wollen, loderte schon längere Zeit in mir. Ich traf ihn dann aber erst Silvester 2020 und kann heute sagen, es nicht bereut zu haben. Wenn Sie Ihr Tun bei Design Offices mit nur einemWort beschreiben müssten, wie lautet es? Schmutzer: Pionierarbeit. Die New-Work-Bewegung ist nun schon einige Jahre alt, aber noch immer in einer rasanten Dynamik. Wo stehen deutsche Unternehmen heute? Sabine Sauber: Es sind eigentlich nur eine kleine Gruppe von Unternehmen, die sich echten New-Work-Ansätzen wirklich öffnen. Wir sind zwar einerseits in der Lage, remote und flexibel zu arbeiten, jedoch gibt es noch eine Reihe von ungelösten Aufgaben. Resümierend erkenne ich einen unterschiedlichen Reifegrad an Unternehmen, die überhaupt in der Lage sind, New-WorkModelle zu ermöglichen und das auch tun. Wir sind noch am Anfang. Ist der Begriff New Work richtig besetzt? Sauber: Wir haben uns natürlich Gedanken darüber gemacht, ob eine andere Bezeichnung sinnvoll wäre. Es gibt unterschiedlichste Dimensionen und Definitionen, trotzdem ist es meiner Meinung nach wichtig, den Begriff New Work zu etablieren. Wir brauchen den Terminus, um die Bewegung weiterzutreiben und unseren Beitrag zu leisten, das Dahinterstehende zu leben. © Kelly Kelch INTERVIEW EIN NEUER SPIRIT Michael O. Schmutzer und Sabine Sauber, Gründer des Unternehmens Neue Höfe 53 Gestaltern die eigens programmierte Plattform LightSketch, auf der sie sich kreativ ausleben und ihre eigene Leuchtenform kreieren können. In vier Schritten Sketch – Shape – Print – Shine können diese ab Stückzahl eins ganz einfach online individuell gestaltet und innerhalb von vier Wochen produziert werden. „Zeichnen Sie direkt Ihre Form, importieren Sie Geometrien, die Sie mit Lichtpunkten gestalten, oder lassen Sie sich inspirieren von den ersten Entwürfen in unserer Bibliothek“, sagt Florian Ilchmann und ergänzt: „Unsere Leuchten haben zudem drei Lichtanteile, was einmalig ist: Uplight, Downlight und eine filigrane Lichtkante, die aus der Leuchte eine Installation macht.“ www.sparkshape.de Wir wissen nicht, wie die Zukunft aussieht – bis wir sie gestalten: Mit der innovativen printedlight-Technologie hat das Münchner Unternehmen Ambright ein Verfahren entwickelt, mit dem jede räumliche Inszenierung aufgewertet wird – durch Lichtdruck. So kann Licht, unabhängig von räumlichen Gegebenheiten und standardisierten Produkten, in allen erdenklichen Umgebungen eingesetzt werden. „Seit 2015 setzen wir uns damit auseinander, unsere Vision in die Tat umzusetzen. Das Ergebnis? Ein radikal neues Verständnis von Licht: Einzigartig, digital und auch noch in Serie produzierbar“, erläutert der Firmengründer und Geschäftsführer Florian Ilchmann. Das patentierte Lichtdruckverfahren eignet sich sowohl für dekoratives Akzentlicht (SparkLeds) als auch zur Produktion von elegant leuchtenden Tablaren für den Retail-Bereich (SparkShelfs) sowie letztlich den funktionalen Leuchten SparkShapes. Dabei sind Form, Material und Lichtwirkung frei definierbar. Durch die neuartige Kombination von Kreativpotenzial und Serienproduktion 4.0 ermöglicht Ambright eine ganz neue Dimension der Lichtplanung und -gestaltung und bietet Anzeige INNENEINRICHTUNG LICHT. NEU GEDACHT. Fotos: Franco Jennewein Ein Münchner Unternehmen bietet eine ganz neue Dimension der Lichtplanung und -gestaltung Sehen Sie sich hier das CUBEInnovationsvideo mit Florian Ilchmann, Geschäftsführer von Ambright, an. 1 ENERGIE Wärmepumpen sind gefragter denn je. Bei kühleren Außentemperaturen sinkt jedoch ihre Effizienz, der Strombedarf steigt. BRUNNER bietet mit einer besonderen Systemlösung den Ausweg aus der Kostenfalle: eine Wärmepumpe in Kombination mit einer wasserführenden Holzfeuerstätte. Durch ein intelligentes, elektronisch gesteuertes System warnt die Pumpe den Hausbesitzer, sobald ihre Effizienz aufgrund niedriger Temperaturen sinkt. Über eine Display-Steuerung im Wohnraumwird dann die Anweisung gegeben, den wasserführenden Ofen bzw. Kamin einzuheizen oder Holz nachzulegen. Jetzt fügt die Feuerstätte ihrenWärmeüberschuss einemHydraulikturmmit dem nebenstehenden Pufferspeicher zu. Sie wärmt das Wasser für das Heizsystem auf und sorgt auch an frostigen Tagen für ein konstantes Heizlevel. Die Wärmepumpe ist automatisch entlastet, die gesamte Heizlösung hydraulisch und reglungstechnisch perfekt aufeinander abgestimmt. So lässt sich ein Gebäude ein ganzes Jahr über mit regenerativen Energien wärmen. www.brunner.de EFFIZIENTE KOMBINATION Fotos: brunner Wärmepumpe plus Holzfeuerstätte Video ansehen Die Podcasts und Innovationsvideos werden als Ergänzung eines Präsenzpakets in den CUBE-Printmedien vom Verlag produziert und auch den Partnern zur freien Verfügung gestellt. Gerne unterbreiten wir Ihnen hierfür ein auf Sie zugeschnittenes Angebot. Experteninterview mit Verlinkung mittels QR-Code auf Podcast mit vollständigem Interview Produktbericht halbseitig oder ganzseitig mit Verlinkung mittels QR-Code auf Innovationsvideo mit gleichemThema Innovationsvideo auf CUBE-Website Podcast auf CUBE-Website Paketinhalt Paketinhalt

14 KONTAKT / VERLAGSINFORMATION Deutschland Sales Director Herr Gerrit Menke Telefon +49 211 650 264-12 menke@cube-magazin.de Deutschland Nord /West Cordula Hüwels Telefon +49 201 42 04 56 Mobil +49 170 400 07 68 huewels@cube-magazin.de Deutschland Ost /Mitte Andrea Falkenberg Telefon +49 2509 230 98 67 Mobil +49 162 2928 334 falkenberg@cube-magazin.de Deutschland Süd Simone Lang Mobil +49 172 610 934 0 lang@cube-magazin.de Österreich Peter Eder Telefon +43 664 150 60 54 eder@cube-magazin.at Schweiz Martina Kummer Telefon +41 78 720 66 70 Mobil +41 78 720 66 70 kummer@cube-magazin.de Urheber- und Verlagsrecht Die Zeitschrift und alle einzelnen, in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Wir weisen darauf hin, dass in den Artikeln enthaltene Bilder überwiegend dem Urheberrecht Dritter unterliegen. Mit Annahme des Manuskripts gehen das Recht zur Veröffentlichung sowie die Rechte zur Übersetzung, zur Vergabe von Nachdruckrechten, zur elektronischen Speicherung in Datenbanken, zur Herstellung Verlagsanschrift b1 communication GmbH Briedestraße 1–9, D-40599 Düsseldorf Telefon +49 211 650 264-0 Telefax +49 211 650 264-20 info@cube-magazin.de Sitz und Registergericht: Düsseldorf, HRB 64429 USt-IdNr. DE 23 7980267 Geschäftsführung Gerrit Menke, Folker Willenberg Chefredaktion Gerrit Menke (verantwortlich) Folker Willenberg (verantwortlich) Vertrieb b1 communication GmbH Briedestraße 1–9, D-40599 Düsseldorf Telefon +49 211 650 264-0 info@cube-magazin.de Bankverbindung Sparkasse Bochum IBAN: DE27 4305 0001 0001 4777 28 BIC: WELADED1BOC Rechnungen sind am Erscheinungstag der Ausgabe zur Zahlung fällig, in der die Anzeige veröffentlicht wird, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt. Im Übrigen gilt Ziffer 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe Seite 15) von Sonderdrucken, Fotokopien und Mikrokopien an den Verlag über (mit Ausnahme der Bilder). Jede Verwertung außerhalb der durch das Urheberrechtsgesetz festgelegten Grenzen ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig. In der unaufgeforderten Zusendung von Beiträgen und Informationen an den Verlag liegt das jederzeit widerrufliche Einverständnis, die zugesandten Beiträge und Informationen in Datenbanken einzustellen, die von Verlagen oder von kooperierenden Dritten geführt werden. Gebrauchsnamen Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen und dergleichen in dieser Zeitschrift berechtigt nicht zu der Annahme, dass solche Namen ohne Weiteres von jedermann benutzt werden dürfen. Oft handelt es sich um gesetzlich geschützte, eingetragene Warenzeichen, auch wenn sie nicht als solche gekennzeichnet sind. © b1 communication GmbH

15 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Anzeigenauftrag im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist der Vertrag über die Schaltung einer oder mehrerer Printanzeigen, Fremdbeilagen (Beikleber, Beihefter, Warenmuster etc.) sowie Online-Werbeformen unter Beachtung der aktuellen Konditionenübersicht, wobei rechtsverbindliche Anzeigenaufträge jeweils erst durch schriftliche Bestätigung des Auftrags zustande kommen. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Kalenderjahres abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 1 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen zu den vertraglich vereinbarten Konditionen abzurufen. 4. Platzierung von Anzeigen: Anzeigen werden in bestimmten Nummern, Ausgaben oder an bestimmten Stellen der Druckschrift oder Internetseite veröffentlicht, wenn dies bei der Auftragserteilung schriftlich vom Verlag bestätigt wird. Sofern keine eindeutigen Platzierungsvorgaben gemacht werden, kann der Verlag die Platzierung frei bestimmen. 5. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Rückerstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt oder Streik im Risikobereich des Verlages beruht. Anzeigenbuchungen sind mit Annahme durch den Verlag bindend. Bei Stornierungen nach Anzeigenannahme fallen 30 % pauschalisierte Stornogebühren an. In der Zeit von 4Wochen bis Anzeigenschluss fallen bei Stornierung 50% pauschalisierte Stornokosten an. Bei Stornierungen nach Anzeigenschluss fallen pauschalisierte Stornokosten von 75% an. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Die Schlusstermine für Druckunterlagen sind der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verlages zu entnehmen. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Werden Druckunterlagen oder Onlinewerbeformen digital oder durch Fernübertragung papierlos an den Verlag übermittelt, gelten folgende Bestimmungen: Anzeigenvorlagen sollen nur mit geschlossenen Dateien digital übertragen werden, die der Verlag inhaltlich nicht ändern kann. Der Verlag kann offene Dateien ablehnen. Der Verlag haftet nicht bei fehlerhafter Veröffentlichung von Anzeigen (Print), die mit offenen Dateien übermittelt werden. Zusammengehörende Dateien sind vom Kunden in einem gemeinsamen Verzeichnis (Ordner) zu senden bzw. zu speichern. Der Auftraggeber haftet dafür, dass die übermittelten bzw. gespeicherten Dateien frei von Computerviren sind. Der Verlag ist berechtigt, Dateien mit Computerviren zu löschen, ohne dass dem Auftraggeber hieraus Ansprüche entstünden. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet 6Wochen nach der Veröffentlichung der Anzeige. An den Verlag übermittelte Disketten oder CD-Rom mit Druckvorlagen gehen in das Eigentum des Verlages über. Sie werden nur auf ausdrücklichen Wunsch oder gegen eine Versandgebühr von 5,00 Euro an den Auftraggeber auf dessen Risiko zurückgesandt. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt/Herkunft gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder aber Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Bei fehlerhaftem Abdruck einer Anzeige trotz rechtzeitiger Lieferung einwandfreier Druckvorlagen kann der Auftraggeber den Abdruck einer einwandfreien Ersatzanzeige (Nacherfüllung) verlangen oder Zahlungsminderung, indes allein in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige zu verweigern, wenn diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige oder die Veröffentlichung des anderen Werbemittels gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht mangelfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Anzeigenauftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige ist die Rückgängigmachung des Anzeigenauftrages ausgeschlossen. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch leitende Angestellte des Verlages verursacht wurde. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, eine Garantie übernommen oder arglistig getäuscht wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Falle einer Haftung nur für den typischen vorhersehbaren Schaden besteht keine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Verlag nach den gesetzlichen Vorschriften. 11. Der Verlag garantiert keine Mindestauflage. Aus einer Auflagenminderung kann ein Anspruch auf Preisminderung nicht hergeleitet werden. 12. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige, übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu zahlen, sofern nicht im Einzelfall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. 13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 14. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 15. Der Verlag liefert auf Wunsch ein Belegexemplar an die Rechnungsadresse. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit VollKaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Zeitschriften-Abonnement „CUBE“ § 1 Geltungsbereich der AGB Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem Unternehmer geschlossenen Zeitschriften-Abonnement-Verträge. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie mündliche Nebenabreden erfahren keinerlei Gültigkeit. § 2 Zustandekommen eines Abonnement-Vertrages Der Abonnementvertrag kommt erst mit Zugang einer schriftlichen Bestätigung der Bestellung beim Kunden über das vom Kunden ausgewählte Abonnement zustande. § 3 Vertragspartei Das Abonnement wird abgeschlossen zwischen b1 communication GmbH, Briedestraße 1-9, D-40599 Düsseldorf und dem Abonnenten. § 4 Vertriebspartner b1 communication GmbH setzt keinen Partner zum Vertrieb des CUBE Abonnements ein. Abo-Vertragsabschlüsse können nur mit b1 communication GmbH in schriftlicher Form vereinbart werden. § 5 Widerrufsrecht bei telefonischen Bestellungen Allein auf telefonischem Wege durch Verbraucher mit b1 communication GmbH geschlossene Zeitschriften-Abonnement-Verträge können widerrufen werden. Im übrigen besteht ein Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen. § 6 Lieferbedingungen Die Lieferung der Zeitschrift erfolgt grundsätzlich an die vom Besteller angegebene Lieferanschrift. Zustellungsmängel sind schriftlich anzuzeigen sind. § 7 Zahlungsbedingungen Die Zahlung der Abo-Gebühren ist im Voraus vor Lieferung der Zeitschrift fällig. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Abonnement-Vertrages auf das in der Rechnung genannte Konto oder per Bankeinzug zu zahlen. § 8 Vertragsdauer und Vertragsbeendigung Der Abonnement-Vertrag wird auf 1 Jahr geschlossen. Dabei verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht schriftlich mit einer Frist von einem Monat zum Abonnementende gekündigt wird. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. § 9 Datenschutz b1 communication GmbH berücksichtigt die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Alle personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung des Abonnements notwendig sind, werden mithin unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt durch den Unternehmer nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere im Rahmen von Strafverfahren. § 10 Schlussbestimmungen Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, einschließlich der Schriftformklausel selbst und bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen. Zusätzliche Geschäftsbedingungen a) Bei Tarifänderungen für Anzeigen- und Beilagenpreise treten die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft. b) Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen so wie die Preisliste des Verlages an. Der erteilte Anzeigenauftrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag rechtsverbindlich. c) Nach Anzeigenschluss sind Änderungen von Plazierungen, Größen, Formaten und der Wechsel von Farben nicht mehr möglich. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen oder fernmündlich erteilten Korrekturen haftet der Verlag nicht für die Richtigkeit der Wiedergabe. Eine Haftung wird ebenfalls ausgeschlossen, wenn sich Mängel ander Druckvorlage erst bei der Reproduktion oder beim Druck zeigen. Der Werbungstreibende hat bei ungenügendem Abdruck dann keine Ansprüche. Eventuell entstehende Mehrkosten müssen weiter berechnet werden. d) Abbestellungen von Anzeigen oder Beilagen müssen schriftlich oder durch Vorlage des Personalausweises erfolgen. e) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preislisten des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. f) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn dieser storniert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. g) Für Druckunterlagen jeglicher Art erlischt nach 12 Wochen nach Erscheinungstermin die Aufbewahrungspflicht, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen ist. h) Bei Anlieferung fertiger Filmsätze gelten für die technische Abwicklung besondere Bedingungen, welche auf Anfrage vom Verlag mitgeteilt werden. i) Bei Konkursen und Zwangsvergleich entfällt jeglicher Nachlass. j) Für Sonderveröffentlichungen und Sonderrubriken, für Kollektive und Anzeigenstrecken behält sich der Verlag das Recht vor, besondere bzw. abweichende Preise festzulegen. k) Der Preis für Anzeigen und Beilagen von Auftraggebern aus dem Verbreitungsgebiet (Ortspreis) kann von solchen Unternehmen in Anspruch genommen werden, die ihren Sitz der ihre Niederlassung im Verbreitungsgebiet des Verlages haben. Sind Anzeigen des vorgenannten Kundenkreises über Werbungsmittler abzurechnen, so gelten nicht die Preise für Ortskunden, sondern die Grundpreise. l) Der Verlag ist berechtigt, nach ausdrücklicher Genehmigung des Werbungstreibenden, erteilte Anzeigenaufträge auch in Online-Diensten des Verlages zu veröffentlichen. m) Die vom Verlag gestalteten, gesetzten und veröffentlichten Anzeigen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verlages reproduziert und nachgedruckt werden. Der Verlag behält sich vor, die für die Herstellung von Anzeigen entstandenen Repro-Kosten dem Auftraggeber zu berechnen. n) Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, Arbeitskampf, Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und der gleichen – sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient – sind Schadensersatzansprüche gegen den Verlag wegen gänzlichen oder teilweisen Nichterscheinen der Druckschrift bzw. der Anzeigen, ausgeschlossen. o) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.

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