Bipolar
Eine Praxis vereint beides: Ein Ort für Kunst und kieferorthopädische Behandlungen zugleich
Kieferorthopädie trifft Kunst und gemeinsam entsteht Artodontics – eine Kieferorthopädische Praxis im Europaviertel, die das Schöne mit dem Notwendigen verbindet.
Die Aufgabe des Architekten Felix Hartz für das Büro Mack & Co war es, auf der geringen Bestandsfläche von 180 m2 vier Behandlungsräume mit dazugehörigen Nebenräumen zu realisieren. Hinzu kam die Besonderheit, die Praxis als eine Art Galerie zu nutzen, in der wechselnde Ausstellungen stattfinden sollen. Durch den Zusammenschluss von Eingangs-/Rezeptions- und Wartebereichs sowie die Erschließung der Behandlungsräume entstand eine offene Raumfolge, an die sich die Funktionsräume angliedern und genug Platz für die Kunst bieten. Aus dem Namen Kunst und Kieferorthopädie wurde das Gestaltungskonzept entwickelt. Die Praxis und Galerie sollte modern und fortschrittlich wirken, was zur Idee eines komplett weißen Innenraums führte. Auf diese Weise wird sowohl die medizinische als auch die künstlerische Komponente inszeniert. Die partiell gesetzten Neonfarben komplettieren das Konzept und spielen mit dem Eindruck, Neon als zukunftsweisende Symbolik zu sehen sowie als Kontrast zum antiseptisch wirkenden Erscheinungsbild der Praxis. Durch Drehen und Schieben der Sitzwürfel entstehen immer neue Perspektiven, in denen die Farbflecken auf lockere Art wirken.
Nicht zuletzt sind die Neonfarben auch Teil des Logos und sollen hier für einen einprägsamen und „nicht typischen Auftritt“ einer Praxis sorgen, die sich in Adressierung und äußerer Erscheinung harmonisch in die moderne Umgebung einfügt.
Bei dem Boden handelt es sich um eine lichtgraue Epoxidharzbeschichtung, die in glänzender Ausführung den Galeriecharakter unterstützt. Die Trennwände der einzelnen Behandlungsräume sind in Milchglas ausgebildet. Ein Kniff, der den kleinen Räumen – zumindest optisch – mehr Größe verleiht. Zudem spiegelt die schattierte Wahrnehmung in den Nachbarräumen die offene Praxiskultur wider – ohne dabei die Privatsphäre der Patienten zu verletzen.
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